| Pressemitteilung | Grüne kritisieren Entscheidung zur B 178n |
| Montag, den 11. April 2011 um 05:44 Uhr |
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Grüne kritisieren Entscheidung zur B 178n Urteil gefährdet wirtschaftliche Existenz landwirtschaftlicher Betrieb Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu der Klage von zwei Grundstückseigentümern im Bauabschnitt 3.2 der B 178n erklärt Stephan Kühn, sächsischer Bundestagsabgeordneter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Mitglied im Haushaltsausschuss sowie der Görlitzer Kreisverbandsvorsitzende Gottfried Semmling:
"Bei sinkender Bevölkerungszahl in der Region stagniert das Verkehrsaufkommen. Einem künftigen Zuwachs an euroregionalem Verkehr von Liberec zur A 4 steht eine Verringerung des Verkehrs zwischen Zittau und Löbau nach Bau des Landratsamtes in Görlitz entgegen. Ein Ausbau der alten B 178 mit ortsnaher Umfahrung von Herrnhut oder kurzem Tunnel unter dem Hengstberg bei Herrnhut würde völlig ausreichen. Statt auf eine Null-Plus-Variante mit bestandsnahem Ausbau zu setzen, verfolgt man eine überdimensionierte Neubauvariante. Für die bald herabgestufte alte Bundesstraße muss der Landkreis künftig die Unterhaltungslast von 10.000 EUR je Kilometer alleine schultern. Durch die hohen Ausgaben für die B 178n setzt sich die seit Jahren fortdauernde Vernachlässigung der Investitionen in das bestehende Fernstraßennetz weiter fort. Die Winterschäden verdeutlichen das eindrucksvoll. Es ist in Berlin ein offenes Geheimnis, dass Bundesverkehrsminister Ramsauer in den kommenden Haushalten viel stärker Mittel vom Neu- und Ausbau von Straßen zugunsten der Pflege des Bestandsnetzes umschichten muss. Auch die Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe durch den Entzug und die Zerstückelung von Flächen konnte durch das Urteil nicht ausgeräumt werden. Insgesamt werden 485 Hektar - vorwiegend landwirtschaftliche Flächen - durch das Vorhaben beansprucht. Besonders befremdlich ist die Tatsache, dass vor der Gerichtentscheidung schon Baumfällungen in dem beklagten sensiblen Bereich vorgenommen wurden und somit Tatsachen geschaffen wurden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Gericht aus formalen Gründen wichtige Naturschutzargumente vom Tisch gewischt hat, die die Kläger als Landwirte zwar nicht in der ersten aber in der zweiten Anhörung benannt haben. Das sieht so aus, als wenn es Rechtsschutz nur für diejenigen gibt, die sich schon für die Einwendung einen Rechtsbeistand leisten können. Planungsrecht muss hier unbedingt wieder bürgerfreundlicher werden.“ |
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