Stephan Kühn

Mitglied des Deutschen Bundestages

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Pressemitteilungen im Überblick

Aktuelle Pressemeldungen zu meiner Arbeit im Deutschen Bundestag,
insbesondere zu den Themen Aufbau Ost und Verkehr,
stelle ich hier aktuell für alle Interessierten zur Verfügung.

 

 


 
 
Pressemitteilung | Grüne fordern Altschuldenhilfe für alle ostdeutschen Wohnungsunternehmen!
Mittwoch, den 26. Januar 2011 um 13:48 Uhr

Zur heutigen Expertenanhörung im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestags zur Altschuldenhilfe für die ostdeutschen Wohnungsunternehmen erklärt Stephan Kühn, Sprecher der AG Ost und baupolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Die Aussagen der Experten (Lutz Freitag, GdW u. Prof. Harald Simons, empirica) machen deutlich, dass die Altschulden die ostdeutschen Wohnungsunternehmen behindert, Investitionen in die Zukunft unserer Städte und Gemeinden zu tätigen. Die Altschuldenhilfe ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Stadtumbau Ost. Gerade in Schrumpfungsmärkten sind die Unternehmen am stärksten mit Altschulden belastet.

Diese Rahmenbedingungen behindern die Unternehmen, sich am Stadtumbau zu beteiligen und Investitionen in energetischen Sanierungsmaßnahmen wie auch für ein barrierefreies und altengerechtes Wohnen zu tätigen. Der aus demographischen Gründen notwendige Rückbau von Wohnungen wird aber nur mit Beteiligung aller Wohnungs-unternehmen zu erreichen sein. Wir wollen, dass auch die 800 mit Altschulden belasteten Wohnungsunternehmen am Stadtumbau und der Aufwertung innerstädtischer Altbaubestände mitzuwirken, die bisher durch die Härtefallregelung von den finanziellen Hilfen ausgeschlossen wurden. Ihre Beteiligung am Stadtumbau ist unerlässlich, weil die zukünftigen Abrisspotenziale sich in ihren Beständen befinden und die Unternehmen, die bisher Altschuldenhilfe erhalten konnten, ihre dauerhaft leer stehenden Bestände bereits zurückgebaut haben.

In unserem Antrag (Ausschuss-Drucksache. 17(15)160) wollen wir, dass zukünftig alle belasteten Wohnungsunternehmen Altschuldenhilfe erhalten, wenn der Entlastungsbetrag vollständig investiert wird in die Sanierung von innerstädtischen Altbaubeständen oder in Sanierungsobjekte von Quartieren, die gemäß städtebaulicher Entwicklungskonzepte als dauerhaft notwendig für die Wohnraumversorgung ausgewiesen sind.

Wir bedauern, dass die schwarz-gelbe Koalition den Antrag abgelehnt hat und nicht erkennt, dass die Wohnungs-unternehmen unverzichtbare Akteure für den Erfolg des Stadtumbau Ost sind!

Hintergrund:

Seit 1993 werden mit dem Altschuldenhilfe-Gesetz (AHG) ostdeutsche Wohnungsunternehmen von Altschulden teilentlastet. Die sogenannten Altschulden entstammen den Zuweisungen der ehemaligen Staatsbank der DDR an die Wohnungsunternehmen zur Finanzierung des volkseigenen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus. Im Ergebnis des Staatsvertrages über die Wirtschaft-, Währungs- und Sozialunion und dem Aufkauf der DDR-Staatsbank durch Privatbanken wurden die früheren Wohnungsbaudarlehen in privatrechtliche Kredite umgewandelt und in Wert gesetzt. Kommunen oder Wohnungsgenossenschaften wurden Schuldner. Wohnungen und Schulden wurden in der Regel von den Kommunen auf die neu gegründeten kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen in Rechtsnachfolge übertragen. Die betroffenen ostdeutschen Wohnungsunternehmen sind daher einer doppelten Belastung ausgesetzt. Die Altschulden mit ihren Zinslasten reduzieren die Kreditfähigkeit der Unternehmen.

Deshalb empfiehlt das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beauftragte Gutachten „Altschuldenhilfe und Stadtumbau“ (empirica, 2010) die Altschuldenentlastung über das Jahr 2013 fortzuführen. Weiterhin wird vorgeschlagen, die Härtefallregelung § 6 AHG aufzuheben, so dass alle mit Altschulden belasteten Unternehmen antragsberechtigt werden. Der Entlastungsbetrag soll zudem verbindlich an Sanierungs-investitionen in innerstädtische Altbauquartiere und zur Aufwertung von Erhaltungsgebieten gekoppelt werden.