| Pressemitteilung | Ohne Fortführung der Altschuldenhilfe - kein erfolgreicher Stadtumbau Ost |
| Freitag, den 27. Mai 2011 um 08:13 Uhr |
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Am gestrigen späten Abend wurde im Bundestag die Verlängerung der Altschuldenhilfe für ostdeutsche Wohnungsunternehmen diskutiert. Zu der Ablehnung des Antrags der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen durch die Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP erklärt Stephan Kühn, sächsischer Abgeordneter und Sprecher der Arbeitsgruppe Ost: Die Altschuldenhilfe ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Stadtumbau Ost. Die ostdeutschen Wohnungsunternehmen sind unverzichtbare Akteure für die erfolgreiche Durchführung des Programms. Doch gerade in Schrumpfungsmärkten, wie in sächsischen Klein- und Mittelstädten, sind die Unternehmen am stärksten mit Altschulden belastet. Diese Rahmenbedingungen behindern die Unternehmen, sich am Stadtumbau zu beteiligen. Investitionen in energetische Sanierungsmaßnahmen wie auch für ein barrierefreies und altengerechtes Wohnen können kaum getätigt werden. Die Möglichkeiten den Handlungsspielraum für die belasteten Wohnungsunternehmen zu erhöhen, sind bekannt und realisierbar. So ist eine Verlängerung der Altschuldenhilferegelung über 2013 hinaus, unerlässlich. Außerdem sollten alle am Stadtumbau beteiligten und mit Altschulden belasteten Wohnungsunternehmen, entgegen der bisherigen Härtefallregelung, künftig von den Finanzhilfen der Altschuldenhilferegelungen partizipieren. Das lässt sich an die Bedingung knüpfen, den resultierenden Entlastungsbetrag eins zu eins in die Modernisierung und Sanierung innerstädtischer Altbaubestände oder alternativ in Sanierungsobjekte von Quartieren, die gemäß städtebaulicher Entwicklungskonzepte als dauerhaft notwendig für die Wohnraumversorgung ausgewiesen sind, zu investieren. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat als einzige der Antragsteller die Empfehlung des empirica-Gutachtens vom August 2010 konkret aufgegriffen und einen entsprechenden Antrag zur „Neuausrichtung der Altschuldenhilfe“ in die politische Debatte eingebracht. Entgegen aller Expertenmeinungen und der Forderung der Ost-Ministerpräsidenten verweigert die Bundesregierung jedoch weiterhin die Entscheidung zur Verlängerung der Altschuldenhilfe. Die Ablehnung ist unverständlich. Die Wohnungsunternehmen und Wohnungseigentümer brauchen ein klares Bekenntnis zur Fortsetzung der Altschuldenhilferegelung. Hintergrund: Seit 1993 werden mit dem Altschuldenhilfe-Gesetz (AHG) ostdeutsche Wohnungsunternehmen von Altschulden teilentlastet. Die sogenannten Altschulden entstammen den Zuweisungen der ehemaligen Staatsbank der DDR an die Wohnungsunternehmen zur Finanzierung des volkseigenen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus. Im Ergebnis des Staatsvertrages über die Wirtschaft-, Währungs- und Sozialunion und dem Aufkauf der DDR-Staatsbank durch Privatbanken wurden die früheren Wohnungsbaudarlehen in privatrechtliche Kredite umgewandelt und in Wert gesetzt. Kommunen oder Wohnungsgenossenschaften wurden Schuldner. Wohnungen und Schulden wurden in der Regel von den Kommunen auf die neu gegründeten kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen in Rechtsnachfolge übertragen. Die betroffenen ostdeutschen Wohnungsunternehmen sind daher einer doppelten Belastung ausgesetzt. Die Altschulden mit ihren Zinslasten reduzieren die Kreditfähigkeit der Unternehmen. Deshalb empfiehlt das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beauftragte Gutachten „Altschuldenhilfe und Stadtumbau“ (empirica, 2010) die Altschuldenentlastung über das Jahr 2013 fortzuführen. Weiterhin wird vorgeschlagen, die Härtefallregelung § 6 AHG aufzuheben, so dass alle mit Altschulden belasteten Unternehmen antragsberechtigt werden. Der Entlastungsbetrag soll zudem verbindlich an Sanierungs-investitionen in innerstädtische Altbauquartiere und zur Aufwertung von Erhaltungsgebieten gekoppelt werden. Weitere Infos zum Thema:Grundlage der aktuellen Plenarbefassung bilden die Anträge der Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/4698, SPD: 17/1154; Die Linke: 17/1148). Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr Bau und Stadtentwicklung zum Antrag von Bündnis 90/Grünen (17/5124) als auch die Interventionen der anderen beiden Oppositionsfraktionen (17/5000)
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