| Bundestagsrede | Altschuldenhilfe für ostdeutsche Wohnungsunternehmen |
| Freitag, den 27. Mai 2011 um 08:22 Uhr |
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vergegenwärtigen wir uns noch einmal die Ziele des Programms „Stadtumbau Ost“: Die Sanierung der Altbausubstanz soll verstärkt werden, und eine Aufwertung der Innenstadtbereiche stattfinden. Gleichzeitig ‑ das ist auch ein Beschluss des Bundestages ‑ sollen weitere 200 000 bis 250 000 Wohnungen vom Markt genommen werden. Wenden wir uns dem empirica-Gutachten zu: Dort deutlich, dass Unternehmen, die abgerissen haben, solche Unternehmen waren, die die Altschuldenhilfe in Anspruch nehmen konnten. 90 Prozent der Abrisse waren Abrisse von Unternehmen, die Altschuldenhilfe in Anspruch genommen haben. Rückbaupotenziale ‑ so steht es auch in dem Gutachten ‑ haben aber im Wesentlichen nur noch die Unternehmen, die bisher keine Altschuldenhilfe in Anspruch nehmen konnten. Das sind rund zwei Drittel der ostdeutschen Wohnungsunternehmen. Wenn sie nicht von Altschulden entlastet werden, werden sie nicht zurückbauen; denn sie bleiben schließlich auf diesen Schulden sitzen. Dies erklärt auch die rückläufigen Abrisszahlen und berührt damit natürlich auch die Frage, ob das Ziel des Stadtumbaus Ost an dieser Stelle erreicht werden kann. Waren 2005 noch 60 000 Wohnungseinheiten rückgebaut worden, waren es im vergangenen Jahr gerade noch 13 000. Es ist klar, dass angesichts des demographischen Wandels in Ostdeutschland weiterer Rückbau notwendig ist. Insbesondere in den Schrumpfungsregionen Ostdeutschlands befinden sich die Wohnungsunternehmen, die besonders stark von den Altschulden betroffen sind. Dies sollten wir bei der Debatte beachten. Hier liegt eine doppelte Belastung vor: einerseits angesichts schrumpfender Märkte geringere Mieterlöse und andererseits drückende Altschulden, die summa summarum zu einer Investitionsbremse führen. Wir wollen aber, dass sich alle Unternehmen an der energetischen Sanierung und an dem Thema barrierefreies und altengerechtes Wohnen beteiligen. Dies gelingt ihnen nicht, wenn sie keine wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dafür vorfinden. Das empirica-Gutachten macht meines Erachtens einen sehr intelligenten Vorschlag. Es sagt nämlich, alle Unternehmen könnten künftig Altschuldenhilfe in Anspruch nehmen, und der Entlastungsbeitrag wird eins zu eins in die Altbaubestände in den Innenstädten investiert. Wir schlagen zusätzlich vor: oder auch in Quartiere, die gemäß entsprechender integrierter Stadtentwicklungskonzepte dauerhaft für die Wohnraumversorgung notwendig sind. Ein solcher Vorschlag wird in der Wohnungswirtschaft begrüßt. Dort sagt man, man wolle das Geld nicht in den Schuldendienst stecken, sondern investieren. Dies wollen wir natürlich auch. Wenn man sich die volkswirtschaftlichen Aspekte anguckt, erreichen wir damit natürlich auch eine Hebelwirkung, wie es bei der Städtebauförderung der Fall ist. Zu den Kosten: Uns ist auch klar ‑ ich sitze im Haushaltsausschuss ‑, 7,6 Milliarden Euro wird man angesichts der Haushaltsrahmenbedingungen nicht berappen können. Für eine Verlängerung der Altschuldenhilfe steht in Rede, dass sie bis 2016 zu neuen Kosten von 600 Millionen Euro führt. Das bedeutet, dass alle Rückbaumaßnahmen mit Altschuldenhilfe erfolgen und dass es innerhalb von fünf Jahren möglich ist, dieses Volumen von 200 000 bis 250 000 Wohneinheiten zurückzubauen. Das halte ich für nicht mehr realistisch, auch angesichts der momentanen Rückbauzahlen. Es wird also ein wesentlich längerer Zeitraum in Anspruch genommen werden müssen. Entsprechend ist dann auch die Belastung durch die Gewährung einer Altschuldenhilfe geringer. 79 Millionen Euro stehen in diesem Haushaltsjahr für die Altenschuldenhilfe bereit. Wenn man davon ausgeht, dass man den weiteren Rückbau über einen längeren Zeitraum als bis 2016 strecken muss, dann wird deutlich, dass keine neuen Haushaltsbelastungen existieren, sondern dass man sozusagen das Niveau der bisher gezahlten Altschuldenhilfe in dieser Höhe wird fortschreiben können. Im Koalitionsvertrag ‑ das ist schon zitiert worden ‑ wird klar gesagt: Der Erfolg des Stadtumbaus Ost soll nicht durch die ungelöste Altschuldenproblematik gefährdet werden. Aber genau das droht unserer Ansicht nach. Ich frage mich, wozu wir ein Gutachten machen lassen, wenn die darin formulierten Empfehlungen nicht aufgegriffen werden. Ich habe auch kein Verständnis, wenn Lösungen auf dem Tisch liegen, dass wir das weiter beobachten und noch einmal evaluieren. Das ist nicht die Schlussfolgerung, die man aus dem Gutachten ziehen kann. Zudem brauchen die Unternehmen langfristige Planungssicherheit. Sie ist unter der Bedingung der ungeklärten Frage, wie es mit der Altschuldenhilfe weitergeht, nicht gegeben. Die Ostministerpräsidenten haben sich klar geäußert. Sie treten für die Fortführung der Altschuldenhilfe ein, also für eine Anschlussregelung. Das können wir heute beschließen, meine Damen und Herren, denn dazu liegt ein Antrag von uns vor. Ich freue mich, wenn Sie diesem Antrag zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Hier gehts zur Pressemitteilung " Ohne Fortführung der Altschuldenhilfe - kein erfolgreicher Stadtumbau Ost". |
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