| Pressemitteilung | Lärmschutzverordnung für Flughäfen Dresden und Leipzig /Halle - Schallschutzfenster reichen nicht |
| Donnerstag, den 12. Januar 2012 um 13:39 Uhr |
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Anläßlich des Erlasses der Fluglärmschutzverordnung für die Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle durch den Freistaat Saschen erklärt Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik: Es ist zu begrüßen, dass der Freistaat endlich seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt und eine Verordnung zum Lärmschutz für die Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle erlassen hat. Schließlich ist das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG) bereits seit dem Jahr 2007 in Kraft. Dies reicht aber bei Weitem nicht aus. Zum einen regelt das Fluglärmgesetz nur Maßnahmen zum passiven Lärmschutz und zum anderen ist der Luftverkehr in den letzten Jahren jährlich um 5 Prozent gewachsen. Es ist zwar erfreulich, dass nun möglicherweise mehr Anwohnerinnen und Anwohner der Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zum baulichen Schallschutz und Entschädigungen für Beeinträchtigungen ihres Außenwohnbereichs haben. Um aber die Menschen wirksam vor der Lärmbelastung und den gesundheitlichen Folgen durch das steigende Verkehrsaufkommen im Luftverkehr zu schützen, sind dringend Maßnahmen zum aktiven Schallschutz erforderlich. Dazu müssen insbesondere bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen geschaffen werden. Das heißt konkret:
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