Stephan Kühn

Mitglied des Deutschen Bundestages

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Meine Reden im Überblick

Meine Reden im Deutschen Bundestag, insbesondere zu den
Themen Aufbau Ost und Verkehr,
stelle ich hier aktuell für alle Interessierten zur Verfügung.

 

 


 
 
Bundestagsrede | Zum Entwurf eines vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Freitag, den 16. Dezember 2011 um 13:20 Uhr

Zum Tagesordnungspunkt 20 der Bundestagssitzung am 15.12.2011 sprach Stephan Kühn zum Luftverkehrsgesetz.

Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes“ 17/8098 und dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes“ zu Protokoll

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Koalition legt einen Gesetzentwurf zur vierzehnten Änderung des Luftverkehrsgesetzes vor.

Mit der Umsetzung der EU-Entgelt-Richtlinie von 2009 werden in Deutschland die seit langem angestrebten gemeinsamen Grundsätze der Gemeinschaft für die Erhebung von Flughafenentgelten geschaffen.

Ziel ist es, dass auf Flughäfen mit jährlich mehr als 5 Millionen Flugbewegungen die sogenannten Entgelte, die von den Fluggesellschaften für Dienstleistungen wie z.B. für das Starten und Landen der Flugzeug oder die Abfertigung der Passagiere und des Gepäcks erhoben werden, nach klaren gemeinsamen Kriterien erfolgen und kein Anbieter diskriminiert werden kann. Bei den Gebühren für das Starten und Landen sieht der Gesetzentwurf beispielsweise zwingend vor, dass diese nach Lärmschutzgesichtspunkten und nach dem Ausstoß von Schadstoffemissionen differenziert erhoben werden sollen.

Wir begrüßen ausdrücklich den Einsatz lärm- und emissionsabhängiger Start- und Landegebühren als ökonomischen Anreiz, um die Nutzung besonders lauter, klimaschädlicher Flugzeuge gegenüber den leisen, emissionsarmen deutlich teurer zu gestalten bzw. diese vom Verkehr auszuschließen.

Hinsichtlich des Lärmschutzes stellt sich allerdings die Frage, wie die Bundesregierung dies mit dem vorlegten Gesetzentwurf realisieren will, da sie wieder keine Regelung schafft, die bundeseinheitliche Kriterien für die Einführung lärmabhängiger Start- und Landegebühren festlegt.

Grundlage einer lärmbezogenen Differenzierung bleibt also weiterhin die sogenannte „Bonusliste“ für leisere Flugzeuge, die einheitliche Kriterien für die lärmbezogene Differenzierung der Entgelte vorgeben soll aber rechtlich nicht verbindlich ist. Das ist doppelt fatal. Zum einen, weil die Bonusliste bereits jetzt dringend überarbeitungsbedürftig ist, da sie noch zu viele Flugzeuge als leise klassifiziert, die es nach dem Stand der Technik schon längst nicht mehr sind. Dies dürfte sich noch verschärfen, wenn die im aktuellen Luftverkehrspaket geplanten strengeren Lärmgrenzwerte der EU-Kommission greifen. Zum anderen, weil der Bund damit weiterhin zulässt, das die jeweiligen Genehmigungsbehörden der Bundesländer völlig unterschiedliche Lärmklassen für die Entgelte festlegen können oder diese die Bonusliste überhaupt nicht berücksichtigen, wie beispielsweise der Flughafen Leipzig.

Und das ist symptomatisch für den fehlenden Willen der Bundesregierung bei der Bekämpfung des Verkehrslärms. Es bleibt bei der Ankündigung im Verkehrslärmschutzpaket II, dass die Belastungen durch Fluglärm bis 2020 um 20 Prozent reduziert werden sollen. Ein praktische Umsetzung ist jedoch nicht erkennbar.

Die Bundesregierung versäumt die Chance mit der Luftverkehrsnovelle endlich klarere gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz für die vom Fluglärm Betroffenen zu schaffen. Wieder wird der rechtliche Anspruch auf aktiven Schallschutz im Luftverkehrsgesetz nicht geregelt und erneut wird die Deutsche Flugsicherung nicht verpflichtet, bei der Erarbeitung von An- und Abflugverfahren dem Lärmschutz der Bevölkerung Vorrang vor den betriebswirtschaftlichen Interessen der Luftfahrtbranche zu geben. Und wieder werden keine verbindlichen Lärmgrenzwerte festgelegt.

Selbst bei den lärmbezogenen Start- und Landegebühren soll es bei der Willkür der standortbezogenen Entscheidungen bleiben. Dabei bräuchte man nur die Empfehlungen des Umweltbundesamtes umzusetzen, um den aktiven Lärmschutz durch den Einsatz lärmarmer Luftfahrzeuge in einem dreistufigen Verfahren voranzutreiben. In der ersten Stufe würden die Start- und Landegebühren nach dem Vorbild des Flughafens Frankfurt/Main national angeglichen. In der zweiten Stufe könnten dann die Entgelte in Annäherung an den aktuellen Ansatz für externe Kosten erhöht werden und die Ausgaben des Flughafens für effektiveren passiven Lärmschutz und Ausgleichszahlungen ebenso. Und im dritten und vorerst letzten Schritt würden die Start- und Landegebühren dann durch eine nationale bzw. eine europäische Luftverkehrssteuer mit fortschrittlicher Lärmkomponente ersetzt. Doch davon sind wir weit entfernt.