| Bundestagsrede | Flughafenpaket der EU - Verordnungsentwurf für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen |
| Donnerstag, den 09. Februar 2012 um 21:30 Uhr |
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Rede von Stephan Kühn MdB zu TOP 13 am 08.02.2012 im Deutschen Bundestag zu Protokoll Zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 96/67/EG,KOM(2011)824 endg.; Ratsdok. 18008/11
Zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates KOM(2011)828 endg.; Ratsdok. 18010/11 Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Europäischen Kommission hat am 1. Dezember 2011 ein umfangreiches Maßnahmepaket für die großen Flughäfen der Europäischen Union mit über 50.000 Flugbewegungen im Jahr vorgestellt. Dessen Hauptziel ist es, die Effizienz der europäischen Flughäfen zu erhöhen, da die EU-Kommission dort mit Engpässe rechnet. Das sogenannte Flughafenpaket umfasst ein zusammenfassendes Strategiepapier und drei konkrete Verordnungsvorschläge. Davon debattieren wir heute über den Vorschlag zu den Bodenabfertigungsdiensten und zur Regelung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen. Bei ersterem Vorschlag herrscht große Einigkeit zwischen allen Fraktionen, dass eine weitere Liberalisierung des Sektors der Bodenverkehrsdienste zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht, deren Bezahlung schon heute schlecht ist. Auch wir Grünen haben uns daher einem interfraktionellen Antrag dazu angeschlossen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Umsetzung dieser Verordnung in Brüssel abzulehnen. Ebenfalls stark diskutiert wird der Verordnungsvorschlag zu den lärmbedingten Betriebsbeschränkungen, auf den ich mich in meiner Rede konzentrieren möchte. Meine Damen und Herren! Während in Frankfurt im Wochentakt tausende Menschen gegen Fluglärm demonstrieren und auch an anderen Flughafenstandorten wie beispielsweise in Berlin, München und Leipzig der Widerstand gegen die gesundheitsgefährdenden Belästigungen durch Fluglärm besonders in der Nacht wächst, plant die Europäische Kommission mit ihrem Verordnungsentwurf gerade erhebliche Verschlechterungen beim Schutz vor Fluglärm. Das lehnen wir ab. Wir fordern die Bundesregierung mit Nachdruck auf, sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass der Verordnungsvorschlag grundlegend überarbeitet wird. Andernfalls sollte die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ablehnen.Die für die Europäische Kommission vorgesehenen weitreichenden Kontrollbefugnisse und die Befugnis zur Aussetzung von Betriebsbeschränkungen müssen aus unserer Sicht gestrichen werden. Denn es ist zu befürchten, dass damit Nachtflugbeschränkungen und -verbote aus Kapazitäts- und Wettbewerbsgründen ausgesetzt werden könnten und zeitliche Beschränkungen des Betriebs kaum noch durchsetzbar wären. Der Entwurf der Kommission orientiert sich einseitig an den wirtschaftlichen Belangen, insbesondere an der Ausweitung der Flughafenkapazitäten. Die Verbesserung des Lärmschutzes spielt hingegen nur eine untergeordnete Rolle. Statt die Chance zu nutzen und bei der Überarbeitung der bisher gültigen Richtlinie den Einsatz von Betriebsbeschränkungen, als wirksamsten Mittel zu stärken, sollen diese nach Ansicht der EU-Kommission nur als letztes Mittel der Wahl zum Einsatz kommen können. Schon die gültige Betriebsbeschränkungsrichtlinie hat aber an vielen Flughäfen wenig positive Wirkung für Lärmminderung entfaltet, wie aus dem Sachstandsbericht der EU-Kommission vom 28.2.2008 hervorging. Nach Auffassung der Bundesvereinigung Fluglärm war die Wirkung sogar eher negativ. Umso unverständlicher ist es daher, warum die Regierungskoalition in ihrem Antrag zwar ebenfalls den Verordnungsentwurf ablehnt, sich dann aber dafür einsetzt, dass faktisch alles beim Alten bleibt. Oder wie, liebe Koalitionäre, soll man es verstehen, dass sie keinen grundlegenden Bedarf für die Überarbeitung der Richtlinie sehen? Das ist für uns nicht akzeptabel, deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Wir erwarten, dass sowohl die Bundesregierung als auch die Regierungskoalition klar Farbe bekennen und sich auf die Seite der betroffenen Bürgerinnen und Bürger stellen. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen die kosteneffizientesten Maßnahmen Vorrang erhalten, nicht die wirksamsten. Lärmschutz darf aber nicht betriebswirtschaftlich betrachtet werden, sonder muss volkswirtschaftlich bewertet werden. Bei der Abwägung der unterschiedlichen Belange muss der Gesundheit der durch Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in der Nacht, künftig eine höhere Bedeutung beigemessen werden, als den wirtschaftlichen und verkehrlichen Belangen. Zudem muss klargestellt werden, dass es keinen Rückschritt zu bisherigen nationalen Schutzniveaus geben darf und bereits erlassene Betriebsbeschränkungen bestehen bleiben können. Wir brauchen europäische Schutzziele, die vorgeben ab wann Fluglärm als schädlich zu werten ist und entsprechenden Handlungsbedarf auslöst. Das sind aus unserer Sicht insbesondere europaweit gültige Grenzwerte für die Lärmpegel an Flughäfen. Die Bemessungsgrenzen für den Ausschluss lauter Flugzeuge sollten nach unserer Auffassung eher verschärft, statt aufgeweicht werden. Denn selbst nach dem aktuellen Entwurf würde nur ein Minimum der Luftfahrzeugflotte davon erfasst werden. So berücksichtigt die Neuregelung beispielsweise immer noch nicht die häufig eingesetzten lauten Flugzeuge B 747-400 und MD 11. Der Verordnungsentwurf bringt daher keine Verbesserung. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! |
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